Projektbeschreibung

Im Rahmen einer umfangreichen Sanierung der Landstraße L1131 erfolgten zwischen Zaisersweiher und Schützingen zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel, die Langlebigkeit von Fahrbahn und Straßeninfrastruktur nachhaltig zu gewährleisten. 

Hierzu wurde die Asphaltdeckschicht auf einer Strecke von 850 Metern vollständig erneuert und in besonders beanspruchten Bereichen auch die tieferliegende Tragschicht saniert. Um die Straße langfristig vor Feuchtigkeitseintritt und damit einhergehenden Schäden zu schützen, wurde zudem die Abdichtung unterhalb des Fahrbahnbelags instandgesetzt.

Besonders anspruchsvoll gestalteten sich die Arbeiten an einem sensiblen Abschnitt der Strecke: Ein Brückenbauwerk, das die Schnellbahntrasse der Deutschen Bahn überquert. Aufgrund dessen zentraler Rolle für die Verkehrsinfrastruktur wurde dieses Bauwerk im Zuge der Straßensanierung ebenfalls umfassend instandgesetzt. Die Bauwerksabdichtungen wurden erneuert und die Brückenkappen neu betoniert sowie ein neues Geländer zur Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer angebracht. Um die Bauwerksstruktur zu stabilisieren und die Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion zu gewährleisten, wurde die Konstruktion modernisiert und die Fuge zwischen Überbau und Kammerwand erneuert. Da während der Instandsetzungsarbeiten an den Widerlagern der dreifeldrigen Plattenbalkenbrücke aus Spannbeton mehrere Risse festgestellt wurden, galt es auch diese im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen fachgerecht zu verschließen. Zur zusätzlichen Steigerung der Sicherheit dieses sensiblen Bahnverkehrsbereichs wurde oberhalb der unter der Brücke verlaufenden Bahngleise ein Berührungsschutz installiert.

VÄTH & SCHMIDT unterstützt eines der ausführenden Bauunternehmen bei der Beurteilung von Behinderungsanzeigen und der Bearbeitung von Nachtragsforderungen. 

Unsere Leistung

  • Beurteilung von Behinderungsumständen hinsichtlich eines gestörten Bauablaufs und bauzeitliche Bewertung

  • Bewertung von Nachtragsforderungen, Aufbereitung und Bewertung der Anspruchsgrundlage

  • Teilnahme an Abstimmungsterminen und Nachtragsverhandlungen